Sind Schäden durch Überschwemmung versichert?
In Ihrer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung können Sie mit zusätzlichen Bausteinen Ihr Eigentum gegen folgende Elementarschäden versichern:
- Überschwemmung und Rückstau (z.B. auch durch Starkregen), Erdsenkung, Erdfall und Erdrutsch (sofern diese naturbedingt sind), Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadenfall
- naturbedingte Erdbeben mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadenfall in der Hausratversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens (mind. 500 €, max. 5.000 €) je Schadenfall in der Wohngebäudeversicherung
Wichtig zu wissen:
Ab Vertragsbeginn, frühestens aber 14 Tage nach Eingang Ihres Antrags bei uns, übernehmen wir den gewählten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden (Wartezeit).
Es sind die in Ihrem Hauptvertrag versicherten Sachen gegen Elementarschäden abgesichert. In der Wohngebäudeversicherung werden Schäden bis zum Neuwert des versicherten Hauses ersetzt.
Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsumfang bei älteren Tarifständen abweicht. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, können Sie Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" entnehmen. Dort erhalten Sie ebenfalls Informationen über den Versicherungsumfang.