Was bedeutet Invalidität in der Unfallversicherung?
Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine Kapitalzahlung bereits ab 1 % Invalidität. Die Höhe hängt von der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität ab. Der Invaliditätsgrad wird, wenn möglich, nach der sogenannten Gliedertaxe (A 3.2.2 AUB) ermittelt.
Höchstversicherungssummen:
Progressionsleistung | ohne Dynamik | mit Dynamik |
0%, 225% und 500% | 200.000 € | 180.000 € |
1.000% | 150.000 € | 135.000 € |