Parken in zweiter Reihe
Falschparker müssen im neuen Jahr mit höheren Bußgeldern rechnen. Wurden beim Parken in zweiter Reihe bislang 15 - 20 € fällig, sind es nun 55 - 100 € und in schwerwiegenden Fällen (z. B. bei Behinderung des Verkehrs) kann ein Punkt in Flensburg hinzukommen.
Auch sonstiges Falschparken wird teurer und kann mit Punkten ins Flensburg bestraft werden, wenn dabei Rettungsfahrzeuge behindert werden.
Behinderung der Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr bildete, musste bislang 200 € zahlen. Mit der Erneuerung der StVO kommt zu diesem Bußgeld nun auch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Neu ist zudem auch die Ahndung einer unerlaubten Nutzung der Rettungsgasse. Dieser sepzielle Fall war bislang nicht gesondert von einer Rettungsgassenbehinderung definiert worden. Für einen Verstoß werden in solchen Fällen bis zu 320 €, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Felnsburg fällig.