Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig davon, wie hoch die Entlastung aufgrund der geringeren Anzahl an Schadenfällen tatsächlich ausfällt.

 

Das lässt sich erst mit Ablauf des Geschäftsjahres 2020 bewerten und hängt auch von möglichen Schäden im Rest des Jahres zum Beispiel durch Sturm, Massenunfälle durch Glatteis oder ähnliche Schadenereignisse ab. Die Höhe der Beitragsrückerstattung wird daher im Frühjahr 2021 bekanntgegeben.

Sobald die Schadenfälle für das Jahr 2020 erfasst und ausgewertet sind, wird die Höhe der Beitragsrückerstattung berechnet. Im Frühjahr 2021 informieren wir Sie über Ihre Beitragsrückerstattung für das Jahr 2020. Sie müssen dazu nichts weiter unternehmen. 

Die Summe der Beitragsrückerstattung wird Ihnen mit der darauffolgenden Rechnung Ihrer Autoversicherung oder Wohnmobilversicherung gutgeschrieben. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zur Feststellung der Beitragsrückerstattung noch bei uns versichert ist und Sie in 2020 schadenfrei geblieben sind. 

 

 

 

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Die Beitragsrückerstattung wird automatisch durchgeführt. 

Die Beitragsrückerstattung erhalten nur Kunden, die in 2020 mit einem Auto oder Wohnmobil bei der HUK24 versichert waren und die mindestens bis zur Ermittlung der konkreten Beitragsrückerstattung im Frühjahr 2021 weiterhin Kunden mit diesen Verträgen sind.

Um für die Beitragsrückerstattung berücksichtigt zu werden, müssen Sie mit Ihrem Pkw oder Wohnmobil bei uns in 2020 versichert und schadenfrei gewesen sein. Außerdem müssen Sie bis zur konkreten Feststellung der Beitragsrückerstattung im Frühjahr 2021 noch bei uns mit diesem Vertrag versichert sein. 

Um es für unsere Kunden so einfach wie möglich zu machen und einen möglichst reibungslosen Verlauf zu ermöglichen, verrechnen wir die Rückerstattung grundsätzlich mit der nächsten Beitragsrechnung.

Nein. Mit der Beitragsrückerstattung lassen wir Sie unabhängig von den von Ihnen gefahrenen Kilometern daran teilhaben, dass wir weniger für Schäden aufwenden mussten.

 

 

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