Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig davon, wie hoch die Entlastung aufgrund der geringeren Anzahl an Schadenfällen tatsächlich ausfällt.
Das lässt sich erst mit Ablauf des Geschäftsjahres 2020 bewerten und hängt auch von möglichen Schäden im Rest des Jahres zum Beispiel durch Sturm, Massenunfälle durch Glatteis oder ähnliche Schadenereignisse ab. Die Höhe der Beitragsrückerstattung wird daher im Frühjahr 2021 bekanntgegeben.