Wir verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung. D.h. wir zahlen
Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente auch dann, wenn Sie vielleicht in der
Lage wären, theoretisch einen anderen Beruf auszuüben.
Nur wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben und damit Ihren
Lebensunterhalt sicher stellen, stellen wir die Leistungen ein
(sogenannte konkrete Verweisung).