Verkehrsrechtsschutz
- Bis zu 5 Mio. € für Anwalts- und Gerichtskosten
- Weltweiter Schutz
- Verkehrsrechtsschutz auch zu Fuß und auf dem Rad
- Bis zu 5 Mio. € für Anwalts- und Gerichtskosten
- Weltweiter Schutz
- Verkehrsrechtsschutz auch zu Fuß und auf dem Rad
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz
Fünf Mal pro Minute kracht es auf deutschen Straßen. Der Rechtsstreit danach ist teuer. Darum ist der Verkehrsrechtsschutz so sinnvoll für Sie: Wir übernehmen die Kosten für den Anwalt und vor Gericht – oder für die außergerichtliche Streitbeilegung.
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz
Fünf Mal pro Minute kracht es auf deutschen Straßen. Der Rechtsstreit danach ist teuer. Darum ist der Verkehrsrechtsschutz so sinnvoll für Sie: Wir übernehmen die Kosten für den Anwalt und vor Gericht – oder für die außergerichtliche Streitbeilegung.
Im Rechtsschutzfall übernehmen wir bis zu 5 Million Euro Kosten – zum Beispiel für Ihren Anwalt, das Gerichtsverfahren, für Gutachter und Zeugen.
Unsere Kaskoversicherung ersetzt Ihnen je nach Schadenfall die Reparaturkosten oder den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto.
Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben. Das ist mit der Teilkasko versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, Raub
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen (auch Dachlawinen) sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
- Bruch der Verglasung
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
- Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.
- Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
Gut zu wissen:
In der Teilkasko und Vollkasko sind alle fest mit Ihrem Auto verbundenen Bestandteile mitversichert. Die Teile müssen gesetzlich zulässig und fest ein- oder angebaut sein. Der Dachkoffer für die Ski-Ausrüstung oder der Fahrradträger sind beispielsweise mitversichert.
Zubehör, dessen Mitführung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist versichert, zum Beispiel der Verbandskasten, das Warndreieck oder das Reserverad. Auch das Ladekabel für Ihr E-Auto ist mitversichert.
Was eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung für Ihr Auto kostet, erfahren Sie mit unserem KFZ-Versicherungsrechner.
Weitere Vorteile unserer Kaskoversicherung:
- Grob fahrlässiges Verhalten ist mitversichert, etwa wenn Sie kurz abgelenkt waren.
- Ausgeschlossen ist lediglich das Fahren unter Alkohol und Drogen – oder wenn Sie es einem Dieb sehr leicht machen, Ihr Fahrzeug zu stehlen.
- Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir Ihnen im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis Ihres Fahrzeugs. Danach den Wiederbeschaffungswert.
- Kein Abzug "neu für alt": Sie erhalten die volle Erstattung, auch wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.
Wir übernehmen die Kosten der Gegenseite, wenn Sie zur Erstattung verpflichtet sind.
Freie Anwaltswahl:
Sie können Ihren Anwalt selbst aussuchen.
Anwaltsempfehlung aus unserem kompetenten Netzwerk:
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen kompetente und erfahrene Anwälte.
Strafkautionsdarlehen bis 2 Millionen Euro:
Einige Länder fordern eine Kaution, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht und Sie vorerst aus der Haft freikommen wollen. Wir stellen Ihnen bis zu 2 Millionen Euro als Darlehen zur Verfügung.
Außergerichtliche Streitbeilegung:
Ein Rechtsstreit lässt sich oft abkürzen: durch Vermittlung zwischen den Parteien. Wenn das klappt, haben Sie viel Aufwand gespart. Natürlich steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen.
- Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung:
Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung sind zum Beispiel die Schlichtungsstellen für Verbraucher, Schiedsgerichte oder eine Mediation. Bei der Mediation unterstützt ein erfahrener Vermittler die Parteien bei der Suche nach einer Lösung, die beide Seiten zufriedenstellt. Der Vermittler bleibt dabei neutral. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern versucht, die Interessen beider Seiten auszugleichen.
- Vorteile einer Mediation:
- Der Konflikt kann in vielen Fällen schneller geklärt werden als vor Gericht.
- Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
- Ihr Vertrag wird nicht zurück gestuft, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Was leistet welcher Tarif der Verkehrsrechtsschutz?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung von HUK24 gibt es als Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug und als Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Leistungen und wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen passt.
Verkehrsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug
- Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Sie
- Versicherungssumme bis zu 5 Mio. €
- Strafkautionsdarlehen bis zu 2 Mio. €
Großer Verkehrsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
- Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Sie und alle mitversicherten Personen
- Anwaltliche Sofortberatung
- Sozial-Rechtsschutz
- Versicherungssumme bis zu 5 Mio. €
- Strafkautionsdarlehen bis zu 2 Mio. €
Versicherte Personen sind:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Ihr nicht ehelicher Lebenspartner, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und weder Sie noch Ihr Lebenspartner anderweitig verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht
- Ihre minderjährigen Kinder
- Ihre volljährigen Kinder, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Dies schließt auch selbständige Tätigkeiten mit ein. Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
- Eltern und Großeltern, wenn diese im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden.
- Enkelkinder, wenn sie im selben Haushalt leben, dort gemeldet sind, nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eigetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausgeübt wird.
Mit unserer Antwaltlichen Sofortberatung können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten verschaffen. So lassen sich zum Beispiel die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits besser einschätzen.
Sie können sich zu allen rechtlichen Alltagsfragen beraten lassen.
Die Anwaltliche Sofortberatung bietet Ihnen ein telefonisches Erstberatungsgespräch mit einem unabhängigen Rechtsanwalt. Eine Selbstbeteiligung entfällt. Setzen Sie sich dazu mit der HUK-COBURG Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH, dem Regulierungspartner der HUK24, in Verbindung. Sie werden dann auf unsere Kosten mit einer unabhängigen Anwaltskanzlei verbunden.
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
In diesen Situationen hilft die Verkehrsrechtsschutz
Ob mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. In den folgenden typischen Situationen ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung der HUK24 für Sie da:
Sie sind rechtsschutzversichert, wenn mit dem Auto ein Verkehrsunfall passiert und Verletzte gegen Sie Strafanzeige stellen.
Beim Waldspaziergang werden Sie von Mountainbikern angefahren. Sie erleiden ein Schleudertrauma und verlangen Schmerzensgeld.
Sie haben ein Auto gekauft, das im Nachhinein Mängel aufweist. Sie möchten vom Kauf zurücktreten und suchen juristischen Rat.
Sie fahren mit dem Rad und werden von einem Auto angefahren. Gegen den Fahrer des Autos möchten Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.
Nach mangelhafter Reparatur am versicherten Motorrad haben Sie Ärger mit der Kfz-Werkstatt und brauchen einen Anwalt.
Ja, Sie haben selbstverständlich die freie Anwaltswahl.
Wenn Sie jedoch Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt benötigen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfangreichen Erfahrung. Wir empfehlen Ihnen dann einen Anwalt aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Hierbei greifen wir nur auf Kanzleien zurück, die unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen.
So finden Sie den geeigneten Anwalt für Ihre Interessenwahrnehmung.
Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Wenn Sie unsere Leistungen im Rechtsschutzfall in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich möglichst zeitnah an uns. Wir haben die Möglichkeit, Sie durch vielfältige Maßnahmen zu unterstützen
- Manchmal hilft schon eine Auskunft:
Wir verbinden Sie im Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mit einem Anwalt, der Sie am Telefon berät. So gewinnen Sie schnell Entscheidungssicherheit. Nutzen Sie unsere Erstberatung, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
- Konflikte einvernehmlich lösen:
Eine gütliche Einigung ist auf Dauer oft tragfähiger als eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Wir empfehlen Ihnen in geeigneten Fällen einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister (z. B. Mediator), der Sie unterstützt, den Konflikt gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner zu lösen.
- Anwaltsempfehlung:
Wenn Sie doch die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Anwalts benötigen, empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne einen solchen aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Wir achten darauf, dass die ausgewählten Anwälte unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen.
- Freie Anwaltswahl:
Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen.
Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung werden schadenfreie Jahre in der Rechtschutzversicherung in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Diese wirken sich in Rechtsschutz aber nicht auf den Beitrag aus, sondern auf die Höhe der Selbstbeteiligung.
Bei Vertragsbeginn beträgt die Selbstbeteiligung 300 €. Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie auf 0 € absinkt.
Ihre Selbstbeteiligung beträgt:
- Im 1. Jahr: 300 €
- Im 2. und 3. Jahr: 250 €
- Im 4. und 5. Jahr: 200 €
- Im 6. und 7. Jahr: 150 €
- Im 8. und 9. Jahr: 100 €
- Im 10. Jahr: 50 €
- Ab dem 11. Jahr: 0 €
Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 550 € ansteigen.
Eine Rückstufung findet statt, wenn im außergerichtlichen Verfahren durch uns Zahlungen geleistet werden oder im gerichtlichen Verfahren eine Deckungszusage erteilt wird und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen.
Eine Rückstufung im Rechtsschutzfall findet aber nicht statt, wenn zum Beispiel
- der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder
- der Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mithilfe einer außergerichtlichen
- Konfliktbeilegung durch einen von uns vorgeschlagenen Dienstleister erledigt ist.
Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:
Strafrechtsschutz in Verkehrssachen:
Zum Beispiel wenn bei einem Unfall Insassen des anderen Fahrzeugs verletzt werden. Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Verurteilt Sie das Gericht wegen Vorsatz, leisten wir nicht.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen:
Zum Beispiel wenn die Verwaltungsbehörde es ablehnt, Ihnen den zuvor entzogenen Führerschein erneut auszustellen.
Verkehrsrechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Zum Beispiel wenn Sie nach einer Reparatur in der Werkstatt merken, dass Ihr Fahrzeug weiterhin die angeblich behobenen Mängel hat.
Steuerrechtsschutz in Verkehrssachen:
Zum Beispiel wenn das Finanzamt nach dem Einbau eines Katalysators zu hohe Kraftfahrzeugsteuern fordert.
Schadenersatzrechtsschutz in Verkehrssachen:
Zum Beispiel wenn nach einem Verkehrsunfall die Haftungsfrage unklar ist und die gegnerische Versicherung nur einen Teil des Schadens zahlen möchte.
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in Verkehrssachen:
Zum Beispiel wenn Sie zu schnell gefahren sind und nun ein Ermittlungsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet wird.
Außergerichtliche Konfliktbeilegung:
Oft kann ein Konflikt gemeinsam und schnell außergerichtlich und auf Augenhöhe gelöst werden. Mit Hilfe eines Mediators kann in geeigneten Fällen eine faire Lösung gefunden werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.
Die folgenden Services stellt die HUK-COBURG-Rechtschutz-Schadenregulierungs GmbH kostenlos für Rechtsschutz-Kunden bereit:
- Kostenlose Einschätzung Ihres Falls von erfahrenen Rechtsanwälten
- Besprechen Sie Ihren Fall mit einem spezialisierten Rechtsdienstleister
- Verkehrsrechtsschutz-Fall einfach online melden und prüfen lassen
Wichtige Unterlagen
Hier finden Sie wichtige Dokumente zum Nachlesen und Herunterladen.