Die Unterversicherungsverzichtsklausel ist eine optionale Klausel, die Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung hinzuwählen können. Der Unterversicherungsverzicht bewirkt, dass Ihre Versicherung im Schadensfall in voller Höhe leistet (maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme) – auch in dem Fall, dass Sie den Wert Ihres Hausrats zu niedrig eingeschätzt haben. Ohne diese zusätzliche Klausel kann es bei Vorliegen einer Unterversicherung zu finanziellen Einbußen im Schadensfall kommen.

In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen die Option des Unterversicherungsverzichts in Bezug auf Ihren Hausrat sinnvoll ist und welche Vorteile sie mit sich bringt. 

Von einer Unterversicherung des Hausrats spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme einer Hausratversicherung den tatsächlichen Wert des Hausrats nicht abdeckt. Im Schadensfall leistet die Versicherung dann nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig – die rechtliche Grundlage dafür bildet § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Daher ist es ratsam, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie die Deckungssumme ermittelt werden kann:
 

  1. Genaue Berechnung: Mittels eines Werteermittlungsbogens legen Sie Stück für Stück fest, welchen Gesamtwert (Neuwert) Ihr Hausrat hat. Die Versicherungssumme sollte mindestens diesem Wert entsprechen.

  2. Pauschale Berechnung: Die Versicherungssumme wird anhand Ihrer Wohnfläche berechnet, und zwar mit einem Pauschalbetrag pro Quadratmeter. Üblich sind 650–700 € pro Quadratmeter. Der Betrag variiert je nach Anbieter. 
     

Tipp: Die HUK24 empfiehlt Ihnen für die pauschale Berechnung der Versicherungssumme, auf einen Betrag von mindestens 700 € pro Quadratmeter zu achten. Diese Höhe ist für einen durchschnittlichen Haushalt in den meisten Fällen angemessen. Bei der HUK24 gilt bei dieser Versicherungssumme bereits der Unterversicherungsverzicht.

 

Genaue Berechnung der Versicherungssumme

Pauschale Berechnung der Versicherungssumme

Versicherungssumme entspricht mindestens dem Neuwert des Hausrats

Versicherungssumme orientiert sich an der Wohnfläche

Wert des Hausrats muss detailliert berechnet werden

Wert des Hausrats braucht nicht detailliert berechnet zu werden

Unterversicherungsverzicht möglich

Unterversicherungsverzicht möglich

 

Die pauschale Berechnung der Versicherungssumme ist deutlich weniger aufwendig und kommt ohne eine detaillierte Schätzung des Hausratgesamtwerts aus. Wer keinen außergewöhnlich hochwertigen Hausrat besitzt, kann daher mit dieser Variante einiges an Zeit sparen und profitiert von einem unkomplizierten Abschluss der Versicherung.

Ein Unterversicherungsverzicht garantiert Ihnen, dass Sie auch bei einer bestehenden Unterversicherung im Schadensfall den vollständigen Schaden – höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – erstattet bekommen. Was viele nicht wissen: Eine Unterversicherung wirkt sich auch bei kleineren Schäden auf die Höhe der Erstattung aus

Das Ehepaar Müller ist vor acht Jahren in eine gemeinsame Wohnung mit einer Fläche von 50 Quadratmetern gezogen. Beide Partner waren damals noch Studenten und verfügten nur über geringe Sachwerte.

Sie entschieden sich daher für eine pauschale Berechnung der Versicherungssumme und setzten 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche an. Somit ergab sich eine Versicherungssumme von 35.000 € (50 m² x 700 €). Einen Unterversicherungsverzicht haben die späteren Eheleute damals nicht vereinbart.

Im Laufe der Jahre sind beide ins Berufsleben eingetreten und mit steigendem Gehalt hat sich allmählich auch der Wert ihres Hausrats erhöht: Sie haben eine teure Sofagarnitur und eine neue Küche gekauft, mehrere wertvolle Kunstgegenstände erworben und sich hochwertige Berufskleidung zugelegt. Hinzugekommen sind außerdem einige wertvolle Erbstücke. Insgesamt hat sich der Wert des Hausrats somit auf 70.000 € erhöht.

Von diesen 70.000 € sind jedoch nur 35.000 € – also die Hälfte – über die Hausratversicherung abgesichert. Es ergibt sich somit eine Unterversicherung von 50 %. Ein Ausgleich mittels Unterversicherungsverzicht ist nicht gegeben. 

In der Wohnung entsteht nun durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 8.000 €. Gut für die Müllers: Die Hausratversicherung deckt Brandschäden ab. Aufgrund der Unterversicherung kommt der Versicherer der Müllers jedoch nur für 50 % des Schadens auf und erstattet daher lediglich 4.000 €. Der Restschaden in Höhe von 4.000 € wird den Müllers nicht ausgeglichen – obwohl der Gesamtschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme liegt. 

Hätten die Müllers allerdings einen Unterversicherungsverzicht bei ihrer Hausratversicherung vereinbart, wäre der Versicherer verpflichtet, die gesamten 8.000 € zu erstatten.
 

Achtung: Käme es im Falle der Eheleute Müller zu einem Totalverlust des Hausrats, würden sie auch bei bestehendem Unterversicherungsverzicht nicht mehr als 35.000 € erstattet bekommen, da die Versicherung grundsätzlich nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus für Schäden aufkommt. Es zeigt sich also, dass eine angemessen hohe Versicherungssumme in jedem Fall zu empfehlen ist. Die HUK24 empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Neuwert des Hausrats entspricht. 
 

Mit dem Unterversicherungsverzicht bestätigt der Versicherer, dass er auf Leistungskürzungen wegen einer Unterversicherung verzichtet. Der Versicherer übernimmt den Schaden vollständig, und zwar auch dann, wenn der Versicherte den Wert seines Hausrats zu niedrig geschätzt hat. Höchstentschädigung ist immer die vereinbarte Versicherungssumme.
 

Der Unterversicherungsverzicht bei einer Hausratversicherung wird direkt beim Abschluss des Versicherungsvertrags vereinbart. Für den Versicherungsnehmer ist dadurch manches unkomplizierter, schließlich steht er dank des Unterversicherungsverzichts nicht unter dem inneren Druck, jede einzelne Neuanschaffung am besten sofort dem Versicherer zu melden. Auch wer die Hausratversicherung auf sehr lange Zeit abschließen möchte und eine eventuelle spätere Wertsteigerung des Hausrats noch nicht überblicken kann, ist mit der Unterversicherungsverzichtsklausel gut beraten.
 

Hinweis: Größere Anschaffungen oder andere bedeutende Veränderungen in Bezug auf den Wert des Hausrats (z. B. bei einem Umzug) sollten dennoch immer beim Versicherer angezeigt werden.
 

Die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts ermöglicht auch eine unkompliziertere Abwicklung im Schadensfall, denn kommt es zum Versicherungsfall, muss nicht erst geprüft werden, ob eine Unterversicherung vorliegt.  Eine umständliche Ermittlung einzelner Werte im Vorfeld erübrigt sich und der Versicherer kann den Schaden schneller regulieren.

Damit der Unterversicherungsverzicht bei der Hausratversicherung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, doch in aller Regel muss mindestens gewährleistet sein,
 

  1. dass die Versicherungssumme mindestens so hoch ist wie die pauschal (auf Grundlage der Wohnfläche) ermittelte und

  2. dass die Wohnfläche korrekt angegeben ist. 
     

Insbesondere der zweite Punkt führt bisweilen zu Missverständnissen, wenn nicht eindeutig ist, welche Bereiche tatsächlich zur Wohnfläche gehören. Stellen Sie also am besten sicher, dass die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag oder Bauplan korrekt ist und berücksichtigen Sie auch Bereiche wie beispielsweise zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzte Keller- oder Dachbodenräume. Achten Sie auch darauf, wie der Versicherer die Wohnfläche definiert. Hier kann es Unterschiede geben.

Wird nach Abschluss der Versicherung angebaut, muss die veränderte Wohnfläche dem Versicherer mitgeteilt werden, damit sie in der Police berücksichtigt werden kann.
 

Der Unterversicherungsverzicht ist in der Regel grundsätzlich zu empfehlen, um eine bessere Absicherung bei Unterversicherung zu gewährleisten.

Da der Fall eines Totalverlusts des Hausrats grundsätzlich nicht auszuschließen ist, sollte unabhängig von einem möglichen Unterversicherungsverzicht idealerweise stets eine ausreichende Versicherungssumme gewählt werden.
 

Hinweis: Wenn Sie für Ihre Hausratversicherung bei der HUK24 eine Versicherungssumme von mindestens 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche wählen und die Versicherungssumme nicht über 250.000 €, gilt der Unterversicherungsverzicht für Ihren Hausrat automatisch. 

Um eine vollständige Absicherung in jedem Schadensfall zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme der Hausratversicherung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen: Ist die gewählte Summe noch hoch genug? Ist sie mittlerweile womöglich zu hoch? Typischerweise wird eine Anpassung beispielsweise unter folgenden Umständen notwendig:
 

  • Umzug in eine größere/kleinere Wohnung
  • es steht Familienzuwachs an oder hat eine Trennung gegeben+
  • größere Anschaffungen sind getätigt worden
  • ein Erbe wird angetreten
     

Insbesondere sollten Sie jeden Umzug dem Hausratversicherer zeitnah melden, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Eine Überversicherung ist übrigens ebenso wenig sinnvoll wie eine Unterversicherung. Bei einer Überversicherung – wenn also die Versicherungssumme deutlich höher gewählt wird, als es dem Wert des Hausrats entspricht – fallen höhere Versicherungsbeiträge an, ohne dass der Versicherungsschutz sich dadurch verbessert. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Überversicherung finden sich im § 74 VVG.

Idealerweise richten Sie also die Versicherungssumme so exakt wie möglich am tatsächlichen Wert Ihres Hausrats aus. Dadurch profitieren Sie von den günstigsten Beiträgen bei bestem Versicherungsschutz.